Innenministerium: Polizei und Landesregierung nehmen die Vision Zero ernst

Zu enges Überholen von Radfahrenden ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich! Der ADFC diskutierte im Rahmen eines digitalen Rad-Dialogs mit sachkundigen Gästen.

Am 10. November diskutierte der ADFC im bewährten Format des digitalen Rad-Dialogs das Thema "Überholabstand". Der sichere Abstand beim Überholen von Radfahrenden ist Kernthema unserer aktuellen Sicherheitskampagne "Das Rad kommt - mit Sicherheit!".

Auffällig oft wurden die Schlagworte Kontrolle, Bewusstsein, Rücksicht und Infrastruktur in der sachkundigen Diskussion genannt. Moderator Jan-Georg Plavec ermöglichte einen lebhaften Austausch und entlockte den Diskutanten klare Standpunkte:

Gudrun Zühlke (ADFC-Landesvorsitzende) kritisierte, dass die Polizei ihre Kontrollen zu sehr an der Unfalllage orientiere. So müsse erst ein schwerwiegender Unfall oder ein Schwerpunkt identifiziert werden, bevor die Polizei tätig werde. Sie merkte auch an, dass die Klimakriese schnelle Lösungen verlange. Dafür müsse die Verkehrssicherheit schnell verbessert werden, damit auch menschen aufs Rad steigen, die das bis jetzt für zu gefährlich halten.

Timon Kuntz (Innenministerium) betonte, dass Polizei und Landesregierung die Vision Zero ernst nähmen und ergänzte, dass die subjektive Sicherheit ein wesentlicher Faktor beim Radfahren sei, den auch die Polizei ernst nähme. Kuntze stellte klar, dass Aufzeichnungen enger Überholvorgänge, die den (datenschutz-) rechtlichen Vorghaben entsprechen, ein objektiver Beweis für gesetzwidrige Überholvorgänge seien.

Diplompsychologe Martin Junghöfer kritisierte Schutzstreifen als "Unsicherheitsstreifen" und vermutete, dass Überholverbotsschilder von Zweirädern auf Dauer ihre gewünschte Wirkung zeigen würden. Junghöfer sagte, dass Radfahren sicherer und attraktiver sein muss, um menschen zum Umsteigen zu bewegen. Dafür könne seiner Ansicht nach eine massive (bundesweite) Kampagne für das Radfahren helfen. 

Jochen Klima (Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg) wünschte sich ein besseres Miteinander auf der Straße. Radfahrenden gibt er mit auf den Weg, selbstbewusst zu sein und ihr Recht durchzusetzen. Die Poolnudel sieht er dafür als geeignetes Mittel (wäre der Transport quer zum Rad nicht verboten).

Link zum Rad-Dialog in unserem Youtube-Kanal.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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