MIt dem Rad zur Schule © ADFC/Deckbar

Elterntaxi? Ja – aber nur mit dem Rad!

Das neue Schuljahr steht vor der Tür und viele Eltern fragen sich: Wie kommt mein Kind sicher zur Schule? Der ADFC ruft Eltern dazu auf, das Auto stehen zu lassen und gibt Tipps für einen stressfreien und sicheren Schulweg auf dem Rad.

Wenn in Baden-Württemberg am Montag der Schulbetrieb wieder anläuft, geht es vor vielen Schulgebäuden morgens zu wie bei der Rushhour im innerstädtischen Straßenverkehr: Viele Eltern bringen ihren Nachwuchs mit dem Auto zur Schule – weil sie denken, dass es der sicherste Weg ist. Doch die an den Schulen haltenden Autokolonnen gefährden die Verkehrssicherheit der Kinder. Der ADFC Baden-Württemberg ruft Eltern dazu auf, das Auto stehen zu lassen und ihre Kinder lieber mit dem Rad zur Schule zu bringen, beziehungsweise sie dazu ermutigen, mit dem Fahrrad zu fahren.

Radschulwegepläne umsetzen!

Die Vorteile des Radfahrens liegen auf der Hand: „Es macht Spaß, ist gesund und fördert Koordination und Konzentration“, sagt ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke. Unübersichtliche Kreuzungen, schmale oder fehlende Radwege und lange Wartezeiten an der Ampel machen aber Schulwege in vielen Städten zum Spießrutenlauf. Deswegen gilt es, einen sicheren Weg per Rad zu suchen.
Einige weiterführende Schulen in Baden-Württemberg haben zum Teil mit der Unterstützung des ADFC sogenannte Radschulwegpläne entwickelt, in denen die sichersten Wege eingezeichnet sind. „Es lohnt sich, zunächst bei der jeweiligen Schule nachzufragen, ob es solche Pläne gibt“, rät Zühlke. Sie begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, Radschulwegpläne zur Pflicht zu machen. „Doch Radschulwegpläne müssen nicht nur erstellt werden, die Kommunen müssen auch schnellstens die Gefahrenstellen beseitigen. Unsere Kinder brauchen sichere Schulwege!“, so die Landesvorsitzende.

Tipps für den Schulweg mit dem Rad

Der ADFC empfiehlt Eltern, gemeinsam mit den Kindern gefährliche Stellen auf dem Schulweg zu identifizieren und zu besprechen, wie man mit ihnen umgeht. „Es ist wichtig, dass Eltern anfangs mit ihren Kindern zur Schule radeln und den Weg immer wieder gemeinsam üben“, so Zühlke. Ein Schulkind soll lernen, sich sicher im Verkehr zu bewegen und Gefahren richtig einzuschätzen. Eltern von Grundschüler*innen, die noch nicht selbst fahren können, empfiehlt der ADFC ein Lastenrad als Taxi.
Wichtig ist es, immer die sicherste und nie die kürzesten Route zu wählen: „Am besten ist ein möglichst autoarmer Schulweg mit wenigen Kreuzungen, Einfahrten und Überquerungen.“ Dabei sollte man das Kind auch mal vorneweg fahren lassen, um zu sehen, ob es ohne Anweisungen an den richtigen Stellen bremst und anhält. Wenn das einige Male sicher funktioniert, kann man sie den Schulweg allein fahren lassen.
 Die absoluten Basics für ein verkehrssicheres Fahrrad sind einwandfreie Bremsen, eine funktionierende Beleuchtung sowie Reflektoren. Sie müssen regelmäßig gecheckt werden. Das Fahrrad des Kindes sollte außerdem so eingestellt sein, dass es jederzeit bequem mit beiden Füßen auf den Boden kommt. Bis acht Jahre müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie wählen, ob Straße oder Gehweg.

Mitradeln! Kidical Mass-Aktionswochenende am 18.+19.9.2021

Doch ohne eine entsprechende und sichere Radinfrastruktur steigen nicht mehr Kinder aufs Rad. Daher unterstützt der ADFC die Forderungen des Aktionsbündnisses Kidical Mass nach sicheren und durchgängigen Schulradwegenetzen und Tempo 30 innerorts. Bürgermeister*innen und Verkehrspolitiker*innen sollen die Bedürfnisse der nächsten Generation im Verkehr endlich ernst nehmen: „Wir brauchen endlich kindertaugliche Straßen im ganzen Land!“, so Zühlke. Der Fahrrad-Club ruft dazu auf, bei einer der bunten Fahrraddemos im Rahmen des bundesweiten Kidical Mass-Aktionswochenendes am 18.und 19. September 2021 mitzuradeln!

Kidical Mass-Aktionswochenende am 18.+19.9.2021:
Infos und Abfahrtsorte: www.kinderaufsrad.org 

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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