So geht #Fahrradland © ADFC/April Agentur

Wie geht Fahrradland 2025?

Einladung zur Online-Podiumsdiskussion des ADFC Baden-Württemberg und der Allianz für Mobilitätswende Baden-Württemberg am 11. August 2021.

Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland ein Fahrradland werden – so sieht es der Nationale Radverkehrsplan 3.0 des Bundesverkehrsministeriums vor. Was ein Fahrradland ausmacht und welche Maßnahmen von der Bundespolitik dafür nötig sind, diskutiert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg beim digitalen Podium „Wie geht Fahrradland 2025?“ am 11. August 2021.

Welche Rolle spielt die Verkehrswende, um den Klimawandel aufzuhalten? Welche Bedeutung nimmt dabei das Fahrrad ein? Welche Maßnahmen muss die Bundespolitik ergreifen, damit in Deutschland deutlich mehr Menschen auf das Rad steigen?
Der ADFC Baden-Württemberg und die Allianz für Mobilitätswende Baden Württemberg diskutieren am 11. August 2021 mit Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Matthias Gastel (B90/Grüne), einem Vertreter der CDU-Bundestagsfraktion sowie der ADFC-Landesvorsitzenden Gudrun Zühlke zur Frage „Wie geht #Fahrradland 2025?“. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.


Digitales Podium
„Wie geht Fahrradland 2025?“
11. August 2021
19-20:30 Uhr
Link zum Podium: „Wie geht Fahrradland 2025?“

Hintergrund der Diskussion ist der von der Großen Koalition verabschiedete Nationale Radverkehrsplan 3.0, der dem ADFC zu unkonkret ist. Deshalb legte der Fahrradclub der neuen Bundesregierung einen Aktionsplan mit dem Titel „So geht #Fahrradland“ vor. Durch ihn kann Deutschland in zehn Jahren den Radverkehr verdreifachen und massiv Autofahrten auf das Rad verlagern. Im Zentrum der Forderungen stehen eine grundlegende Reform von Verkehrsrecht und Regelwerken, eine Erhöhung der Bundesmittel für Radverkehrsinfrastruktur auf mehr als das Doppelte und die Gründung eines Bundesinstituts für Radverkehrsforschung.

Während die scheidende Bundesregierung nur einen mageren Radverkehrsanteil von 15 Prozent anstrebt, will der ADFC mindestens die Größenordnung der Niederlande erreichen. Der Radverkehrsanteil soll bis 2030 von derzeit elf auf 30 Prozent steigen. Die Klimakrise und die staugeplagten Metropolregionen verlangen nach einer schnellen Verdreifachung des Radverkehrs – kombiniert mit dem Ausbau von ÖPNV und attraktiven Innenstädten für mehr Fußverkehr und Aufenthaltsqualität. Die aktuellen Herausforderungen lassen keine Zeit mehr, um nachhaltige Lösungen länger aufzuschieben oder halbherzig anzugehen. Es ist höchste Zeit, Mobilität radikal neu zu denken und mutig zu handeln!


Weitere Infos:
www.touren-termine.adfc.de/radveranstaltung/51874-wie-geht-fahrradland-2025-podiumsdiskussion

ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“:
www.adfc.de/fahrradland


https://sha.adfc.de/pressemitteilung/wie-geht-fahrradland-2025

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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