Diese Frage stellt sich der Stadtradler, als er Ende November im Haller Tagblatt den Artikel mit der Überschrift "Lena Baumann will Radfahrer aus City verbannen" und den darin zitierten Wunsch der SPD-Fraktionsvorsitzenden, nämlich Fahrradfahrer aus der Stadt auszugrenzen, gelesen hat.
Anlass der Diskussion im Bau- und Planungsausschuss am 27. November 2023 war eine Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion und die dazugehörige Antwort der Stadtverwaltung.
Weil es leider immer wieder vorkommt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer in der Haller Fußgängerzone zu schnell unterwegs sind, will die SPD-Fraktionssprecherin im Haller Gemeinderat dort das Radfahren gleich ganz verbieten. "Hmmm," denkt sich der Stadtradler, "in der Konsequenz würde das ja bedeuten, dass auch in allen Siedlungen (Tempo 30!) das Autofahren verboten werden müsste, da auch hier immer wieder zu schnell gefahren wird und andere Menschen dadurch gefährdet werden. Das kann doch niemand ernsthaft wollen."
Also liebe Rad- und Autofahrenden: Haltet Euch an die Regeln, nehmt Rücksicht, gefährdet keine Menschen und verhindert dadurch, dass PolitikerInnen auf komische Ideen kommen.
(24.12.2023)
Uiuiui, da hat sich aber einer den Frust vom Leib geschrieben.
Als der Stadtradler am 20. September das Haller Tagblatt aufschlug, fiel sein Blick gleich auf den obigen Artikel. Da ärgert sich der Autor über die fahrradunfreundlichen Autofahrer in Crailsheim und watscht auch gleich die Stadt für die großen Missstände im Radwegenetz ab.
Vergleichbare Situationen kann der Stadtradler leider auch aus Schwäbisch Hall berichten. Ist das Fahrrad fahren in der Stadt zu einem der letzten Abenteuer unserer Zeit geworden? Liebe Stadtplaner und Gemeinderäte - hoffentlich nicht.
Übrigens, beim letzten Fahhradklima-Test in 2020 hat Crailsheim mit der Note 3,6 sogar deutlich besser abgeschnitten als Schwäbisch Hall (Note 4,1). Mal sehen, wie die beiden Städte beim diesjährigen Fahrradklima-Test abschneiden.
Hier geht es zu den Ergebnissen.
(15.10.2022)
Die Hessentaler haben ein Problem. Zumindest manche. Die beklagen sich nämlich darüber, dass auf der Einkorn- und Sulzdorfer Straße Auto's fahren. Das ist in einer Gemeinde mit über 8.000 Einwohnern durchaus normal. Vor allem, wenn es in den Wohngebieten keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Spielplätze und keine Naherholungsflächen gibt.
Die Stadtpolitiker der FWV wollen das Problem mit noch einer zusätzlichen (!) Straße lösen und haben im Haller Gemeinderat durchgesetzt, dass im nächsten Haushalt Geld für die Planung einer Südumfahrung eingeplant wird. Und das, obwohl die Verwaltung doch immer behauptet, sparen zu müssen.
Der Stadtradler weiß aus eigener Erfahrung, dass nur an den Werktagen während der Rush Hour auf den Hessentaler Durchgangsstraßen viel (Auto-)Verkehr herrscht. Für diese paar Stunden in der Woche extra eine Umgehungsstraße zu bauen, ist Politik aus dem letzten Jahrhundert und widerspricht allen aktuellen Anstrengungen zum Klimawandel.
Der Stadtradler hat für die Hessentaler folgende Tipps:
1. Lasst öfters mal das Auto stehen und geht zu Fuß oder fahrt mit dem Fahrrad.
2. Wenn ihr mal warten müsst, um auf die Hauptstraßen einzubiegen, zählt die Auto's, die an euch vorbeifahren. Es sind weniger als ihr denkt.
3. Schaut mal wieviele Menschen in den Auto's sitzen und rechnet mal aus, wieviele Auto's weniger unterwegs wären, wenn in jedem zwei oder drei Personen sitzen würden.
4. Seid flexibel, geht antizyklisch einkaufen. Ab halb neun ist fast kein Verkehr mehr auf den Hauptstraßen.
(06.02.2022)
Unglaublich. Der Stadtradler traut seinen Augen kaum, als er heute morgen das Haller Tagblatt aufschlägt. Da steht, dass die Stadt mehrere Haller Familien, darunter auch einen bekannten Haller Stadtrat, angeschrieben und einen Pflanzenrückschnitt angemahnt hat. Und zwar auf dem Friedhof!
Dasselbe sollte die Stadt doch mal im Frühjahr und Sommer tun, wenn Bäume und Büsche über die Grundstücksgrenzen hinaus auf Geh- und Radwege wachsen. Hier werden lebende Menschen gefährdet. Aber im Sommer tut sich die Stadt schwer, die Einhaltung des Lichtraumprofils zu kontrollieren und ggf. anzumahnen.
Der Stadtradler würde sich wünschen, dass in diesem Jahr nicht nur die Friedhofsbepflanzung und die Bewegungsfreiheit der dort eingesetzten Bagger, sondern auch die Sicherheit von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen in Schwäbisch Hall zu einem wichtigen Thema im Gemeinderat wird.
(25.01.2022)
Das Parkhaus Langer Graben ist endlich wieder geöffnet. Der Stadtradler freut sich - ehrlich.
Jetzt haben die Haller und ihre Gäste weitere 487 überdachte Parkplätze für ihr "Heilig's Blechle". Ratet mal wieviele Parkplätze es jetzt in den Haller Parkäusern gibt...
Sage und schreibe 1.725 Stück. Und das ist nicht alles. Weitere 672 Parkflächen ohne "Dächle" gibt es in der Innenstadt.
Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die paar Stellplätze am Hafenmarkt und in der Haalstraße zurückzubauen und den Durchgangsverkehr durch die Innenstadt zu verbieten. So könnte die Innenstadt noch lebenswerter und fahrradfreundlicher werden.
Und das würde den Stadtradler noch mehr freuen - ehrlich!
(26.10.2021)
"Der Landkreis Schwäbisch Hall nimmt 2021 zum ersten Mal an der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) teil". Als der Stadtradler diesen Satz auf der Homepage des Landratsamtes las, wurde ihm warm ums Herz. Endlich tut sich mal was, denn die EMW gibt es bereits seit 19 Jahren. Aber die Freude währte nur kurz, denn ausser ein paar Frühstückstüten, die in Hall an die morgendlichen Radfahrerinnen und Radfahrer verteilt wurden, ist nichts passiert.
Im Gegensatz dazu hat die Stadt Crailsheim die EMW dazu genutzt, einen autofreien Tag in der Langen Straße anzubieten. Die Stadt hat sich getraut 13 Parkplätze in grüne Oasen mit Platz für Sitzgelegenheiten umzuwandeln und der Bevölkerung zu zeigen, dass "Stadt" nicht gleich "Autoverkehr" bedeuten muss. In Hall sind solche Gedanken undenkbar. Der Stadtradler wünscht sich, dass der Crailsheimer Klimaschutzmanager als Vorbild in den ganzen Landkreis ausstrahlt.
Übrigens, im Rahmen der EMW wurden in vielen Gemeinden Fahrradpendlerinnen und -pendler mit einer Gratis-PendlerBrezel belohnt. Aber- wer hätte das gedacht - im Landkreis Schwäbisch Hall beteiligten sich nur Bäckereien in den östlichen Gemeinden an der Aktion (siehe Karte). Schwäbisch Hall ist wie so oft Fahrrad-Niemandsland. Dabei hätte sich der Stadtradler sicher auch über eine Brezel gefreut...
"Das Halten und Parken auf einem Schutzstreifen für Radverkehr ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Jeder Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet." An diesen Satz muss der Stadtradler immer denken, wenn er an den vielen Auto's vorbeifahren muss, die in der Haller Straße in Hessental den Schutzstreifen blockieren. Bringt der Stadt je Auto 55 Euro und bei Gefährdung sogar 80 Euro. Und der Fahrer bekommt obendrein sogar noch nen Punkt in Flensburg.
(30.10.2021)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.