Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Schwäbisch Hall

Freie Sicht

Verkehrswege sind von Bewuchs frei zu halten © ADFC

Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Bepflanzung ausgelöst werden. Sie sind verpflichtet, Geh- und Radwege, Parkstreifen und Fahrbahn entsprechend des Lichtraumprofils freizuhalten.

Ein Lichtraumprofil ist der Raum, der von Bepflanzung und Bebauung freigehalten werden muss, um ungehinderten Verkehr zu ermöglichen. Dies betrifft Fußgängerwege, Radwege und Straßen, aber auch Beleuchtung und Verkehrsschilder, damit diese rechtzeitig von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.

Über Rad- und Fußgängerwegen muss der Luftraum mindestens bis zu einer Höhe von 2,50m von Pflanzen freigehalten werden, für den Autoverkehr auf Straßen gilt eine Höhe von 4,50m.

Auch sollte innerorts eine seitliche Begrenzung zum Fahrbahnrand von mindestens 0,75 Metern eingehalten werden.

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit muss sich also nicht nur die Stadt kontinuierlich um ihre Bepflanzung kümmern, sondern auch alle Grundstückseigentümer müssen ihre Pflanzen so zurückschneiden, dass diese keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer mehr darstellen. Zur Vermeidung von Unfällen müssen auch abgestorbene Äste von Bäumen entfernt werden. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist.
Rechtsgrundlage dieser Regelungen sind die Paragrafen § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg und § 910 BGB.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es zwar verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen, Form- und Pflegeschnitte des jährlichen Zuwachses sind aber ganzjährig erlaubt. Dies dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Meldungen über Mängel der Verkehrssicherheit können der Stadt Schwäbisch Hall über dieses Mängelmeldeformular mitgeteilt werden.

Verwandte Themen

ADFC Radtour Waldenburger Berge und Mainhardter Wald

Samstagstour durch die Waldenburger Berge und den Mainhardter Wald 31.08.2024

Mit insgesamt 14 Radler/innen war die mit 70 km und ca. 1.300 Höhenmetern recht anspruchsvolle Samstagstour gut besucht.

Feierabendtour Neumühlsee

Letzte Feierabendtour am 23.10.2024

Die letzte Feierabendtour des Jahres startete etwas früher und führte bei angenehmen Temperaturen über Wackershofen…

2424 08 08 Mittagstischtour Schlosshotel Ingelfingen

Mittagstischtour zum Schlosshotel Ingelfingen am 08.08.2024

Nachdem die letzten Jahre unsere Mittagstischtour ins Schlosshotel Ingelfingen entweder zu heiß oder verregnet war,…

2024 06 09 Sonntagstour

Sonntagstour nach Ilshofen am 10.05.2024

Die Sonntagstour nach Ilshofen fand bei bestem Wetter statt,

2024 06 03 Mittagstischtour Kulinarium Waldsee

Mittagstischtour ins Kulinarium am Waldsee am 03.07.2024

Nach der Hitze vom Samstag kletterte das Thermometer heute kaum über 15° C.

Müllsammelimpression

Stadtputzete 2022

Am 12. März 2022 beteiligte sich die Ortsgruppe Schwäbisch Hall an der Stadtputzete in Schwäbisch Hall. Die Straßen in…

Markt der Möglichkeiten 2024

Markt der Möglichkeiten am 20. Juli 2024

Am 20. Juli 2024 waren wir wieder beim Markt der Möglichkeiten aktiv.

2024 09 11 Mittagstischour Wiesenkelter

Nasskalte Mittagstischtour 11.09.2024

Nach dem schönen sonnigen Wetter der letzten Tage hat es der Wettergott diesmal nicht so gut mit uns gemeint

Abschlusstour 2024 Weibler Siebeneich

Abschlusstour zum "Ochs am Spieß" am 10.11.2024

Letzte Tour des Jahres führte wieder nach Siebeneich

https://sha.adfc.de/artikel/grundstueckseigentuemer-sind-in-der-pflicht

Bleiben Sie in Kontakt