Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Schwäbisch Hall

Freie Sicht

Verkehrswege sind von Bewuchs frei zu halten © ADFC

Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Bepflanzung ausgelöst werden. Sie sind verpflichtet, Geh- und Radwege, Parkstreifen und Fahrbahn entsprechend des Lichtraumprofils freizuhalten.

Ein Lichtraumprofil ist der Raum, der von Bepflanzung und Bebauung freigehalten werden muss, um ungehinderten Verkehr zu ermöglichen. Dies betrifft Fußgängerwege, Radwege und Straßen, aber auch Beleuchtung und Verkehrsschilder, damit diese rechtzeitig von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.

Über Rad- und Fußgängerwegen muss der Luftraum mindestens bis zu einer Höhe von 2,50m von Pflanzen freigehalten werden, für den Autoverkehr auf Straßen gilt eine Höhe von 4,50m.

Auch sollte innerorts eine seitliche Begrenzung zum Fahrbahnrand von mindestens 0,75 Metern eingehalten werden.

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit muss sich also nicht nur die Stadt kontinuierlich um ihre Bepflanzung kümmern, sondern auch alle Grundstückseigentümer müssen ihre Pflanzen so zurückschneiden, dass diese keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer mehr darstellen. Zur Vermeidung von Unfällen müssen auch abgestorbene Äste von Bäumen entfernt werden. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist.
Rechtsgrundlage dieser Regelungen sind die Paragrafen § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg und § 910 BGB.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es zwar verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen, Form- und Pflegeschnitte des jährlichen Zuwachses sind aber ganzjährig erlaubt. Dies dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Meldungen über Mängel der Verkehrssicherheit können der Stadt Schwäbisch Hall über dieses Mängelmeldeformular mitgeteilt werden.

Verwandte Themen

Sonntagstour 14. April 2024

Samstagstour zur Gedenkstätte Gantenwand am 14.04.2024

Die Sonntagstour fand bei idealem Radwetter statt: Warm, sonnig und trocken.

Fahrrad-TV

Fahrradsendungen im TV

Das Thema Fahrrad findet immer wieder den Weg ins Fernsehen. Es lohnt sich, die Mediatheken der Fernsehsender nach…

Tagestour am 27.04.2024

Tagestour nach Künzelsau am 27.04.2024

Bei idealem Fahrradwetter fuhren wir vom Parkplatz Auwiese den Kocherradweg entlang bis nach Künzelsau.

2024 06 09 Sonntagstour

Sonntagstour nach Ilshofen am 10.05.2024

Die Sonntagstour nach Ilshofen fand bei bestem Wetter statt,

2024 10 26 Samstagstour Rottal

Samstagstour durch das Rottal am 26.10.2024

Die rund 60 km lange Samstagstour führte durch das obere Rottal über Grab zurück Richtung Fichtenberg.

2024 07 26 Bär und Fischerkate

Der Bär und die Fischerkate, Picknicktour 26.07.2024

Picknick mit Fisch war am Freitag, dem 26.07. angesagt.

Radfahrer werden zu Radschieber

Achtung Baustellen!

Baustellen sind oft ärgerlich und für Rad Fahrende manchmal ungerecht, meistens jedoch notwendig und ab und an sogar…

Stadtradeln Öhringen 22. Juni 2022

ADFC Schwäbisch Hall unterstützt STADTRADELN-Aktion im Hohenlohekreis

Auch der Hohenlohekreis beteiligte sich in diesem Jahr wieder an der Aktion "STADTRADELN".

Der Haller ADFC…

Mittagstischtour Wolpertshausen 03. April 2024

Mittagstischtour am 03.04.2024

Zwischen zwei langen Touren gab es am 03. April mit ca. 40 km nur eine kurze Tour nach Wolpertshausen.

https://sha.adfc.de/artikel/grundstueckseigentuemer-sind-in-der-pflicht

Bleiben Sie in Kontakt