GRS

Geschützter Radfahrstreifen schafft Sicherheit! © ADFC

Was ist ein "Geschützter Radfahrstreifen"?

Kleine Regelkunde.

Was versteht man unter einem "Geschützten Radfahrstreifen (GRS)"? Welche Vorteile hat ein GRS? Sieht man "Geschützte Radfahrstreifen" bald in allen Städten?

Die Antworten gibt es hier...

Geschützte Radfahrstreifen (engl. Protected Bike Lanes) sind ein neues Entwurfs- und Gestaltungselement für Radverkehrsanlagen und stellen eine Weiterentwicklung des konventionellen Radfahrstreifens dar.
Geschützte Radfahrstreifen werden direkt auf der Fahrbahn angelegt. Sie nehmen in der Regel die Breite einer ganzen Kfz-Fahrspur ein und sind durch Trennelemente (z. B. Baken, Poller, Blumenkübel) sowie durch markierte Schutzzonen von den Fahr- und Parkspuren der Autos klar getrennt. Auf diese Weise erhalten Radfahrende einen eigenen geschützten Raum, der den Komfort und das Sicherheitsempfinden deutlich verbessert. Das Fahren, Halten und Parken von Autos auf den Radfahrstreifen wird verhindert. Zudem tragen die breiten Schutzzonen im Kfz-Verkehr zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes bei.

GRS in Berlin
Geschützter Radfahrstreifen in Berlin © ADFC/April Agentur

In Deutschland gibt es, bis auf einige wenige Ausnahmen, noch keine Erfahrungen mit den Anwendungsmöglichkeiten von Geschützten Radfahrstreifen. In einigen Städten, darunter Berlin, Köln, Osnabrück und Düsseldorf, sollen diese aber in Modellprojekten erprobt werden bzw. werden schon erprobt.

Wäre das nicht auch eine günstige Lösung für die Crailsheimer Straße in Schwäbisch Hall?

 

ADFC-Position

Geschützte Radfahrstreifen sind aus Sicht des ADFC eine sehr sichere, hochwertige und gut geeignete Führungsform für den Radverkehr entlang von Hauptverkehrsstraßen mit viel Kfz-Verkehr und hohen Geschwindigkeiten über 30 km/h. Dies gilt insbesondere an Straßen mit viel Stress für Radfahrende durch mehrere Kfz-Fahrspuren, signalisierte Kreuzungen sowie bei viel Lkw- und Busverkehr und häufigen Konflikten durch Falschparker auf dem Radfahrstreifen oder in der zweiten Reihe. Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt es sich, Geschützte Radfahrstreifen in der Regel im Einrichtungsverkehr an beiden Richtungsfahrbahnen zu planen und anzulegen.

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So kann ein "Geschützter Radfahrstreifen" aussehen © ADFC

Deutschland hat bei der Schaffung einer nutzergerechten sicheren Radverkehrsinfrastruktur massiven Nachholbedarf. Vielerorts werden dringend Radverkehrsanlagen benötigt, die es ermöglichen, dass dort Menschen von 8 bis 80 Jahren sicher und komfortabel Rad fahren können. Aber baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Radwege, die modernen Standards gerecht werden, sind teuer und für ihre Errichtung sind
langwierige und aufwändige Umbauten erforderlich. Geschützte Radfahrstreifen bieten eine gute Möglichkeit, um kurzfristig die bestehende Lücke zwischen den fehlenden baulichen Radwegen und ungeschützten Markierungslösungen zu schließen.


Auch wenn Geschützte Radfahrstreifen in Deutschland bisher noch nicht praktisch erprobt worden sind, stellen sie auf der Basis gesicherter Erkenntnisse im Ausland einen Entwicklungsstand dar, der dieses – in Bezug auf Deutschland – fortschrittliche Designelement als praktisch geeignet erscheinen lässt, um mehr Sicherheit und Komfort im Radverkehr zu erreichen. Geschützte Radfahrstreifen sind mit den in
Deutschland anerkannten Regeln der Technik für den Radverkehr (ERA) vereinbar und lassen sich auch unter Beachtung der StVO realisieren, so dass ihrer Planung und Anordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Der ADFC fordert daher, dass Geschützte Radfahrstreifen in Deutschland als grundlegendes Entwurfs- und Gestaltungselement in Modellversuchen erprobt und evaluiert werden. Sie müssen als qualitativ hochwertige Form des Radfahrstreifens in die neue Fassung der ERA aufgenommen werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen dafür sind bereits gegeben. Ein ausführliches ADFC-Positionspapier zu „Geschützten Radfahrstreifen“ finden Sie in der blauen Medien-Box.

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Musik

Ein musikalischer Beitrag ...

Immer öfters wird über das Fahrrad fahren nicht nur geschrieben, sondern auch gesungen.

Hier gibt es ein paar Beispiele…

https://sha.adfc.de/artikel/was-ist-ein-geschuetzter-radfahrstreifen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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