Neues Baugebiet Sonnenrain 3

Geplantes Baugebiet Sonnenrain, Teilbereich 3, in Hessental © HGE Schwäbisch Hall

ADFC-Stellungnahme zum Baugebiet Sonnenrain, Teilbereich 3, in Hessental

In Hessental bekommt ein weiteres Baugebiet. Das bedeutet noch mehr Straßen und noch mehr Verkehr.

Geplant ist, dass eine neue Straße die Veloroute von Hessental in die Kreuzäcker kreuzt. Hier muss der Radverkehr weiterhin Vorfahrt haben.

Hessental soll größer werden. Gemäß diesem Motto nimmt die Stadt das nächste Baugebiet in Angriff und plant nördlich der Bühlertalstraße zwischen den beiden Kreisverkehren am LIDL und der Esso-Tankstelle ca. 150 Wohnungen und ein Nahversorgungszentrum ("nahe" beim LIDL). Erschlossen wird dieses Gebiet durch eine neue Straße am dortigen Kreisverkehr. Dazu wird der bestehende Fuß- und Radweg keine 400m nach dem Kreisel an der Tankstelle schon wieder unterbrochen.

Der ADFC fordert, dass an dieser vielbefahrenen Veloroute dem Radverkehr Vorrang eingeräumt und die Verkehrsführung nach den modernsten Erkenntnissen für sichere Radwege gebaut wird. Deshalb haben wir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unserer Stellungnahme vom 09. Dezember 2021 ein ADFC-Factsheet angehängt, in dem detailliert beschrieben ist, nach welchen Grundprinzipien ein geschützter Kreisverkehr gebaut wird.

Leider wurde diese Stellungnahme bei der weiteren Planung nicht aufgeführt (siehe Anlage 12 des TOP 6 der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2022) und auch nicht berücksichtigt. Deshalb haben wir im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nochmals eine Stellungnahme abgegeben, damit die Belange des Rad- und auch Fußverkehrs im Bereich des "LIDL-Kreisverkehrs" doch noch berücksichtigt werden.

Geschützer Kreisverkehr
Holländisches Modell eines geschützten Kreisverkehrs © ADFC

Der einspurige geschützte Kreisverkehr

1 Kontinuität: Ein kreisförmiger, getrennter Radweg verläuft rund um die Kreuzung mit klarer Führung, im Idealfall ist dieser auch eingefärbt, und gewährleistet gute Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Nutzenden und Radfahrer*innen.

2 Vorfahrt: Radfahrende haben auf dem umlaufenden Radweg immer Vorfahrt gegenüber dem ein- oder ausfahrenden oder bereits an der Kreuzung befindlichen Kfz-Verkehr, bereits im Kreisverkehr befindliche Radfahrende haben Vorfahrt gegenüber einfahrenden Radfahrenden. Ferner haben Fußgänger*innen auf dem Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem gesamten anderen Verkehr.

3 Enge Radien: Der enge Radius verringert die Geschwindigkeit, mit der Autos in den Kreisverkehr einfahren und ihn durchqueren können. Das verringert auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und schweren Verletzungen an Konfliktpunkten.

4 Kfz-Wartebereich: Der geschützte Kreisverkehr bietet Platz für ein Auto zwischen dem Radweg und dem Kreisverkehr selbst. Auf diesem Platz können rechts abbiegende Autos warten, um den Radfahrer*innen den Weg freizugeben, ohne dabei Fahrzeuge im Kreisverkehr aufzuhalten.

5 Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte: Ein sicherer Ort für Fußgänger*innen zwischen den Fahrbahnen, um diese zu überqueren und jeweils nur eine Verkehrsrichtung berücksichtigen zu müssen.

6 Erhöhte Inseln und Schürzen in der Mitte des Kreisverkehrs: Sie schaffen die richtigen Dimensionen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Wir wünschen uns weiterhin eine sichere und hindernisfreie Verbindung für alle Fußgänger und Radfahrer zwischen Hessental und dem Haller Osten  mit seinem Schulzentrum und dem viel besuchten Freizeitbad.

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https://sha.adfc.de/artikel/adfc-stellungnahme-zum-baugebiet-sonnenrain-teilbereich3-in-hessental

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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