Tempo 30

Innerorts Tempo 30 als Standard einführen © ADFC

ADFC-Stellungnahme zum Lärmaktionsplan (ergänzt um Beschluß des Gemeinderats)

Die Stadt Schwäbisch Hall ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Der ADFC hat im Rahmen der öffentlichern Auslegung eine Stellungnahme abgegeben. Am 26. Juli 2023 entschied der Gemeinderat.

Stellungnahme zum Lärmaktionsplan:

Der ADFC SHA begrüßt die Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerschaft zu dem von der Firma Rapp Trans AG erstellten Gutachten zum Lärmaktionsplan. Wir möchten insbesondere aus der Sicht der Radfahrenden zu den Auswirkungen der Lärmaktionsplanung Stellung nehmen.

Zu den Folgen und Auswirkungen übermäßigen Lärms sind im Gutachten ausführliche Aussagen getroffen worden, die den Schluss zulassen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Lärmbetroffenen das Leben zu erleichtern.

Es kann davon ausgegangen werden, dass kurz- und mittelfristig andere Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie bspw. Straßenbelagerneuerung, Lärmschutzwälle und Einbau von Lärmschutzfenstern nicht umfassend erfolgen. Daher bleiben als Sofortmaßnahmen nur die verkehrsrechtlichen Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung übrig. Wir erwarten daher, dass alle die im Gutachten auf S. 77 ff aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen im vorgesehenen Umfang zeitnah umgesetzt werden. Diese Erwartung besteht auch für die Streckenabschnitte, bei denen die Stadt einen Ermessensspielraum für die Temporeduzierung auf 30km/h hat.

Die oben genannten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung haben auch positive Auswirkungen für den Radverkehr, erst recht auf den Streckenabschnitten, bei denen kein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist, wie bspw. Crailsheimer Straße, Johanniterstraße, Einkornstraße und Sulzdorfer Straße. Darüber hinaus führt eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auch zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und einer weiteren Lärmreduzierung.

„Geringere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr bedeuten weniger Verletzte, weniger Tote, weniger Lärm, weniger Energieverbrauch - dafür aber mehr Lebensqualität und Sicherheit. Im Straßenverkehr sind zu hohe Geschwindigkeiten Unfallursache Nr. 1 – nicht nur in BadenWürttemberg. Vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer fühlen sich durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet. Bei Unfällen mit Tempo 50 sterben 7 von 10 ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, bei Tempo 30 überleben 9 von 10 . Geringere Geschwindigkeiten bedeuten außerdem weniger Stress-, Lärm- und Schadstoffbelastung, und sie tragen zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. Zahlreiche Verbände, ein Bündnis vieler Kommunen und der aktuelle Forschungsstand sprechen für eine Reduktion der Geschwindigkeit – vor allem in Hinblick auf mehr Verkehrssicherheit. Nur mit einer Temporeduktion sind die Ziele der Vision Zero zu erreichen, zu der sich auch die badenwürttembergische Landesregierung bekennt. Der ADFC fordert eine Grundvoraussetzung der Gleichbehandlung der Verkehrsmittel, und damit einer höheren Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger durch eine stärkere Angleichung der Geschwindigkeiten durch eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Höhere Geschwindigkeiten (z.B. Tempo 50) können auf einzelnen Hauptverkehrsstraßen weiterhin zulässig sein, sofern diese mit qualitativ hochwertigen, ausreichend breiten und möglichst geschützten Radverkehrsanlagen ausgestattet sind. Also Tempo 30 als Regel, Tempo 50 als Ausnahme.“ (Quelle: Dossier ADFC, LV BW Mehr Sicherheit mit weniger Tempo)

Auch im Hinblick auf die notwendige Verkehrswende ist mit einer weiter ansteigenden Zunahme des Radverkehrs zu rechnen. Die Akzeptanz zum Umstieg auf das Fahrrad hängt wesentlich von der vorhandenen Radinfrastruktur ab und dem subjektiven Sicherheitsgefühl Radfahrender.

Wir hoffen, dass wir durch diese Stellungnahme einen Beitrag zur guten Entscheidungsfindung leisten können.

Mit freundlichen Grüßen


In seiner Sitzung am 26. Juli 2023 hat der Gemeinderat entschieden, auf folgenden Strecken Tempo 30 einzuführen:

B19 - Gelbingen Untermünkheimer Straße / Brauerstraße

L2218 - Langer Graben (Friedhofsdreieck bis Holzmarkt)

L1056 - Comburg / Hessentaler Straße (Steinbach)

L1056 - Hessentaler Straße Ost (vom Kreisverkehr bis Ortsende Hessental)

L1055 - Karl-Kurz-Straße (vom Kreisverkehr bis Einfahrt Landratsamt)

L1056 - Einkornstraße Süd

L1056 - Sulzdorfer Straße / Einkornstraße Nord

An allen übrigen Strecken bleiben die bisherigen Geschwindigkeitsvorschriften bestehen. Die Tempolimits werden zum Fahrplanwechsel des Busverkehrs im Dezember 2023 eingeführt.

In der blauen Medienbox ist der Gemeinderatsbeschluß im Wortlaut nachlesbar. 

Die im Rahmen der jahrelangen Diskussionen getroffenen  - zum Teil kruden - Aussagen einzelner Gemeinderäte sind in diversen Ausgaben des Haller Tagblatts nachlesbar.

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An…

https://sha.adfc.de/artikel/adfc-stellungnahme-zum-laermaktionsplan-ergaenzt-um-beschluss-des-gemeinderates

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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