ADFC-Stellungnahme zum Lärmaktionsplan (ergänzt um Beschluß des Gemeinderats)
Die Stadt Schwäbisch Hall ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.
Der ADFC hat im Rahmen der öffentlichern Auslegung eine Stellungnahme abgegeben. Am 26. Juli 2023 entschied der Gemeinderat.
Stellungnahme zum Lärmaktionsplan:
Der ADFC SHA begrüßt die Möglichkeit zur Beteiligung der Bürgerschaft zu dem von der Firma Rapp Trans AG erstellten Gutachten zum Lärmaktionsplan. Wir möchten insbesondere aus der Sicht der Radfahrenden zu den Auswirkungen der Lärmaktionsplanung Stellung nehmen.
Zu den Folgen und Auswirkungen übermäßigen Lärms sind im Gutachten ausführliche Aussagen getroffen worden, die den Schluss zulassen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Lärmbetroffenen das Leben zu erleichtern.
Es kann davon ausgegangen werden, dass kurz- und mittelfristig andere Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie bspw. Straßenbelagerneuerung, Lärmschutzwälle und Einbau von Lärmschutzfenstern nicht umfassend erfolgen. Daher bleiben als Sofortmaßnahmen nur die verkehrsrechtlichen Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung übrig. Wir erwarten daher, dass alle die im Gutachten auf S. 77 ff aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen im vorgesehenen Umfang zeitnah umgesetzt werden. Diese Erwartung besteht auch für die Streckenabschnitte, bei denen die Stadt einen Ermessensspielraum für die Temporeduzierung auf 30km/h hat.
Die oben genannten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung haben auch positive Auswirkungen für den Radverkehr, erst recht auf den Streckenabschnitten, bei denen kein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist, wie bspw. Crailsheimer Straße, Johanniterstraße, Einkornstraße und Sulzdorfer Straße. Darüber hinaus führt eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auch zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und einer weiteren Lärmreduzierung.
„Geringere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr bedeuten weniger Verletzte, weniger Tote, weniger Lärm, weniger Energieverbrauch - dafür aber mehr Lebensqualität und Sicherheit. Im Straßenverkehr sind zu hohe Geschwindigkeiten Unfallursache Nr. 1 – nicht nur in BadenWürttemberg. Vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer fühlen sich durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet. Bei Unfällen mit Tempo 50 sterben 7 von 10 ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, bei Tempo 30 überleben 9 von 10 . Geringere Geschwindigkeiten bedeuten außerdem weniger Stress-, Lärm- und Schadstoffbelastung, und sie tragen zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. Zahlreiche Verbände, ein Bündnis vieler Kommunen und der aktuelle Forschungsstand sprechen für eine Reduktion der Geschwindigkeit – vor allem in Hinblick auf mehr Verkehrssicherheit. Nur mit einer Temporeduktion sind die Ziele der Vision Zero zu erreichen, zu der sich auch die badenwürttembergische Landesregierung bekennt. Der ADFC fordert eine Grundvoraussetzung der Gleichbehandlung der Verkehrsmittel, und damit einer höheren Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger durch eine stärkere Angleichung der Geschwindigkeiten durch eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Höhere Geschwindigkeiten (z.B. Tempo 50) können auf einzelnen Hauptverkehrsstraßen weiterhin zulässig sein, sofern diese mit qualitativ hochwertigen, ausreichend breiten und möglichst geschützten Radverkehrsanlagen ausgestattet sind. Also Tempo 30 als Regel, Tempo 50 als Ausnahme.“ (Quelle: Dossier ADFC, LV BW Mehr Sicherheit mit weniger Tempo)
Auch im Hinblick auf die notwendige Verkehrswende ist mit einer weiter ansteigenden Zunahme des Radverkehrs zu rechnen. Die Akzeptanz zum Umstieg auf das Fahrrad hängt wesentlich von der vorhandenen Radinfrastruktur ab und dem subjektiven Sicherheitsgefühl Radfahrender.
Wir hoffen, dass wir durch diese Stellungnahme einen Beitrag zur guten Entscheidungsfindung leisten können.
Mit freundlichen Grüßen
In seiner Sitzung am 26. Juli 2023 hat der Gemeinderat entschieden, auf folgenden Strecken Tempo 30 einzuführen:
B19 - Gelbingen Untermünkheimer Straße / Brauerstraße
L2218 - Langer Graben (Friedhofsdreieck bis Holzmarkt)
L1056 - Comburg / Hessentaler Straße (Steinbach)
L1056 - Hessentaler Straße Ost (vom Kreisverkehr bis Ortsende Hessental)
L1055 - Karl-Kurz-Straße (vom Kreisverkehr bis Einfahrt Landratsamt)
L1056 - Einkornstraße Süd
L1056 - Sulzdorfer Straße / Einkornstraße Nord
An allen übrigen Strecken bleiben die bisherigen Geschwindigkeitsvorschriften bestehen. Die Tempolimits werden zum Fahrplanwechsel des Busverkehrs im Dezember 2023 eingeführt.
In der blauen Medienbox ist der Gemeinderatsbeschluß im Wortlaut nachlesbar.
Die im Rahmen der jahrelangen Diskussionen getroffenen - zum Teil kruden - Aussagen einzelner Gemeinderäte sind in diversen Ausgaben des Haller Tagblatts nachlesbar.