Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Schwäbisch Hall

ADFC-Stellungnahme zum Bebauungsplan Straßenäcker in Michelbach/Bilz

In Michelbach/Bilz soll am Ortseingang - aus Richtung Rauhenbretzingen - ein Supermarkt gebaut werden. Dem ADFC Schwäbisch Hall ist es wichtig, dass bei der Verkehrsanbindung auch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.

 

Rad- und Fußwegführung im Bebauungsplan

1.) Eine attraktive, kurze und direkte Fuß- und Radverbindung schaffen mit sicherer Querung der L 1055 (3,5 m breite Mittelinsel mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung) vom Wohngebiet Taubental und den weiter östlich gelegenen Wohngebieten zum Netto (s. rote Linie im Bebauungsplan). Diese sollte südlich der Linksabbiegerspur angelegt werden, um einen möglichst kurzen Fußweg zu haben.

2.) Das Ortsschild vor die Zufahrt zum Gebiet Straßenäcker setzen. Damit gilt ab hier schon Tempo 50, was die sichere Querung von Fußgängern und Radfahrenden ebenso wie das Linksabbiegen der Kfz erleichtert.

3.) Einen direkten eingangsnahen Zugang des Fuß- und Radweges vom Kocherweg zum Netto-Eingang mit Einmündungstrichter (roter Kreis) vorsehen.

4.) Ist ein eingangsnaher, überdachter und diebstahlsicherer Fahrradabstellplatz vorgeschrieben bzw. vorgesehen (blauer Kreis)?

5.) Direkte, kurze und sichere Führung des Fuß- und Radweges fahrbahnnah über die neue Zufahrt zum Netto (vgl. Musterlösung 9.3-1). Das bedeutet kürzere Wege, weniger Versiegelung und geringere Kosten als im vorliegenden Bebauungsplan (blaue Linie).

6.) Direkter Zugang vom Fuß- und Radweg von Osten her zum Gebäude SO2, statt umwegig von Norden her (aus Michelbach: Gelbe Linie).

7.) Kann aus Klima- und Umweltschutzgründen ganz auf die Linksabbiegespur verzichtet werden? Unbedingt ist eine 3,5 m breite Mittelinsel (s. o. mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung) als Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr in direkter Verlängerung des bestehenden Feldweges (diesen asphaltieren) aus dem Taubental heraus zum Netto zu schaffen (magenta Kreis). Mit Linksabbiegerspur sollte die Mittelinsel am Anfang dieser Spur sein, also südlich der Spur und nicht am Ende.

Weitere Fragen:

  • Ist eine umfangreiche Parkplatzbegrünung vorgesehen bzw. vorgeschrieben?
  • Ist hier Solarüberdachung der Parkplätze vorgeschrieben und vorgesehen? Dann möglichst viele Bäume im Norden auf dem öffentlichen Grün?
  • Ist vorgeschrieben, die gesamten Dachflächen der SO-Gebäude zu begrünen und mit PV zu belegen? Nur ein Minimum an Parkplätzen – und damit an versiegelter Fläche – vorsehen. Den Rest begrünen.
  • Ist die Lkw-Zufahrt über den Parkplatz?

300 m Radweg fehlen

Der Standort ist aus den Ortsteilen Rauhenbretzingen und Gschlachtenbretzingen wegen 300 m fehlendem Radweg entlang der L 1055 nicht sicher mit dem Fahrrad zu erreichen. Entweder muss man auf dem schmalen Gehweg fahren, wo eine Begegnung weder mit Fußgängern noch mit Radfahrenden möglich ist, oder man muss auf der Landesstraße fahren.

Hier sollte dringend ein Runder Tisch „Radverkehr zum Nettomarkt“ einberufen werden, um Möglichkeiten auszuloten, wie bei der Sanierung der L 1055 im Jahr 2023 eine gute Lösung für den Radverkehr aus den Teilorten zum Netto erreicht werden kann.

Evtl. ist auch die Sanierung der L 1055 in diesem Abschnitt um ein Jahr zu verschieben, damit die Radplanung noch erfolgen kann. Im angesprochenen Bereich verläuft die L 1055 unmittelbar neben dem Bahngelände mit Leitplanke neben dem Gehweg. Man könnte die Fahrbahn jedoch um ca. 1,5 m nach Osten verlegen und auch die Sperrfläche von Michelbach her vor der Linksabbiegerspur anders gestalten. So könnte man evtl. Platz für einen durchgehenden Geh- und Radweg auf der Westseite der L 1055 schaffen von Rauhenbretzingen zum Netto.

 

Grundsätzliche Anmerkungen zum Gutachten Einzelhandel GMA

In diesem Gutachten steht auf S. 16 :

Auch per ÖPNV ist der Standort angeschlossen. Im Kreuzungsbereich Albert-Schwengler- / Bretzinger Straße / Klingenweg befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle in rd. 250 m fußläufiger Entfernung.“

In der Zusammenfassung S. 27 steht:

Der Standort ist aus dem Kernort Michelbach a. d. Bilz mit dem Pkw, ÖPNV, Fahrrad und auch fußläufig sehr gut zu erreichen. Auch aus den Ortsteilen ist der Standort durch seine zentrale Lage und Anfahrbarkeit gut erreichbar.“ Karte 3 auf S. 15 weist eine Bushaltestelle im Bereich Klingenweg/Bretzinger Str./Albert-SchweglerStr. aus, die zwar noch ausgeschildert ist, aber nicht angefahren wird vom ÖPNV.

Dafür fehlen die Haltestellen Kreuzung und Schwimmbad.

Der Standort ist über den ÖPNV nicht angeschlossen. Die nächstgelegenen Haltestellen sind alle mehr als 500 m entfernt.

Mit dem Fahrrad ist der künftige Markt weder aus Norden (Rauhenbretzingen und Gschlachtenbretzingen) noch aus Osten (Taubental, etc.) zu erreichen. Zu Fuß ist ohne Querungshilfe/Mittelinsel bei einer vorgesehenen 3spurigen Fahrbahn auch kein sicherer Weg möglich. Also bisher keine Fußanbindung vom Taubental.

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https://sha.adfc.de/artikel/adfc-stellungnahme-zum-bebauungsplan-strassenaecker-in-michelbach-bilz

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