
ADFC-Stellungnahme zum Bebauungsplan Straßenäcker in Michelbach/Bilz
In Michelbach/Bilz soll am Ortseingang - aus Richtung Rauhenbretzingen - ein Supermarkt gebaut werden. Dem ADFC Schwäbisch Hall ist es wichtig, dass bei der Verkehrsanbindung auch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.
Rad- und Fußwegführung im Bebauungsplan
1.) Eine attraktive, kurze und direkte Fuß- und Radverbindung schaffen mit sicherer Querung der L 1055 (3,5 m breite Mittelinsel mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung) vom Wohngebiet Taubental und den weiter östlich gelegenen Wohngebieten zum Netto (s. rote Linie im Bebauungsplan). Diese sollte südlich der Linksabbiegerspur angelegt werden, um einen möglichst kurzen Fußweg zu haben.
2.) Das Ortsschild vor die Zufahrt zum Gebiet Straßenäcker setzen. Damit gilt ab hier schon Tempo 50, was die sichere Querung von Fußgängern und Radfahrenden ebenso wie das Linksabbiegen der Kfz erleichtert.
3.) Einen direkten eingangsnahen Zugang des Fuß- und Radweges vom Kocherweg zum Netto-Eingang mit Einmündungstrichter (roter Kreis) vorsehen.
4.) Ist ein eingangsnaher, überdachter und diebstahlsicherer Fahrradabstellplatz vorgeschrieben bzw. vorgesehen (blauer Kreis)?
5.) Direkte, kurze und sichere Führung des Fuß- und Radweges fahrbahnnah über die neue Zufahrt zum Netto (vgl. Musterlösung 9.3-1). Das bedeutet kürzere Wege, weniger Versiegelung und geringere Kosten als im vorliegenden Bebauungsplan (blaue Linie).
6.) Direkter Zugang vom Fuß- und Radweg von Osten her zum Gebäude SO2, statt umwegig von Norden her (aus Michelbach: Gelbe Linie).
7.) Kann aus Klima- und Umweltschutzgründen ganz auf die Linksabbiegespur verzichtet werden? Unbedingt ist eine 3,5 m breite Mittelinsel (s. o. mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung) als Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr in direkter Verlängerung des bestehenden Feldweges (diesen asphaltieren) aus dem Taubental heraus zum Netto zu schaffen (magenta Kreis). Mit Linksabbiegerspur sollte die Mittelinsel am Anfang dieser Spur sein, also südlich der Spur und nicht am Ende.
Weitere Fragen:
- Ist eine umfangreiche Parkplatzbegrünung vorgesehen bzw. vorgeschrieben?
- Ist hier Solarüberdachung der Parkplätze vorgeschrieben und vorgesehen? Dann möglichst viele Bäume im Norden auf dem öffentlichen Grün?
- Ist vorgeschrieben, die gesamten Dachflächen der SO-Gebäude zu begrünen und mit PV zu belegen? Nur ein Minimum an Parkplätzen – und damit an versiegelter Fläche – vorsehen. Den Rest begrünen.
Ist die Lkw-Zufahrt über den Parkplatz?
Grundsätzliche Anmerkungen zum Gutachten Einzelhandel GMA
In diesem Gutachten steht auf S. 16 :
„Auch per ÖPNV ist der Standort angeschlossen. Im Kreuzungsbereich Albert-Schwengler- / Bretzinger Straße / Klingenweg befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle in rd. 250 m fußläufiger Entfernung.“
In der Zusammenfassung S. 27 steht:
„Der Standort ist aus dem Kernort Michelbach a. d. Bilz mit dem Pkw, ÖPNV, Fahrrad und auch fußläufig sehr gut zu erreichen. Auch aus den Ortsteilen ist der Standort durch seine zentrale Lage und Anfahrbarkeit gut erreichbar.“ Karte 3 auf S. 15 weist eine Bushaltestelle im Bereich Klingenweg/Bretzinger Str./Albert-SchweglerStr. aus, die zwar noch ausgeschildert ist, aber nicht angefahren wird vom ÖPNV.
Dafür fehlen die Haltestellen Kreuzung und Schwimmbad.
Der Standort ist über den ÖPNV nicht angeschlossen. Die nächstgelegenen Haltestellen sind alle mehr als 500 m entfernt.
Mit dem Fahrrad ist der künftige Markt weder aus Norden (Rauhenbretzingen und Gschlachtenbretzingen) noch aus Osten (Taubental, etc.) zu erreichen. Zu Fuß ist ohne Querungshilfe/Mittelinsel bei einer vorgesehenen 3spurigen Fahrbahn auch kein sicherer Weg möglich. Also bisher keine Fußanbindung vom Taubental.